Eigenmietwert einfach erklärt
- Fiktives Einkommen: Der Eigenmietwert behandelt selbst genutztes Wohneigentum steuerlich als Einkommen, das Eigentümerinnen und Eigentümer versteuern müssen.
- Anlehnung an Marktmiete: Der Betrag entspricht ungefähr der Miete, die für das Objekt am freien Markt bezahlt würde.
- Abzüge möglich: In diesem System können Kosten wie Unterhalt, Hypothekarzinsen und insbesondere Gebäudesanierungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Gültig bis 2028: Der Eigenmietwert gilt schweizweit noch bis 1. Januar 2028, wird jedoch kantonal unterschiedlich umgesetzt.
Werterhaltende Gebäudetechnik, die Ihr Zuhause stärkt
Ein Eigenheim ist langfristig eine Investition. Werterhaltende Sanierungen sichern nicht nur den Immobilienwert, sondern ermöglichen auch steuerliche Vorteile im aktuellen System.
Die Neukom Marzolo AG begleitet Sie dabei mit regional verankerter Kompetenz:
- Heizung
- Sanitär
- Elektro
- Energieeffizienz
Ziel ist eine nachhaltige Modernisierung Ihrer Immobilie – technisch, wirtschaftlich und steuerlich optimiert.
Vollständige Dokumentation
Damit Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen können, unterstützen wir Sie mit:
- strukturierter Planung
- transparenter Umsetzung
- vollständiger Dokumentation
Alle relevanten Unterlagen werden so aufbereitet, dass sie bis zum 31.12.2027 steuerlich geltend gemacht werden können.
Wichtigste Fakten zum Eigenmietwert in der Gebäudetechnik
- Der Eigenmietwert wird je nach Kanton unterschiedlich berechnet.
- Im Grundsatz wird ein Marktmietwert ermittelt, dieser wird anschliessend mit einem Faktor reduziert.
- Der durchschnittliche Eigenmietwert in der Schweiz liegt in etwa bei 25‘000 - 30‘000 CHF pro Jahr.
Abzugsfähige Kosten:
- werterhaltende Sanierungen
- Schuldzinsen
Nicht abzugsfähig:
- wertsteigernde oder ästhetische Massnahmen, sowie komplette Umgestaltungen
- Grundlage für den Abzug bilden die Netto-Investitionskosten
- Der Abzug liegt je nach Kanton bei 70%-90% der Investitionskosten
- Ohne Einzelnachweis oder konkrete Sanierung können je nach Kanton Pauschalabzüge vorgenommen werden von 10-20% des Eigenmietwertes
Mehr als der Eigenmietwert selbst kann der Abzug nicht betragen!
| Eigenmietwert | Pauschalabzug 15% | Investition | Abzug durch Sanierung Faktor 80% |
| CHF 25'000 | CHF 3'750 | CHF 5'000 | CHF 4'000 |
Bei einem durchschnittlichen Eigenmietwert von 25'000 CHF ermöglichen bereits Investitionen ab 5'000 die besseren Abzugsmöglichkeiten, wie das Rechenbeispiel aufzeigt.
Dieser Wert ist ein Durchschnittswert. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Eigenmietwert, dem Wohnort (kantonale Unterschiede) und dem persönlichen Steuersatz ab.
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